Eine muffige Mietwohnung ist eine besondere Situation – weil man nicht einfach renovieren, umbauen oder grundlegende Eingriffe vornehmen kann wie in der eigenen Immobilie. Was man darf, was der Vermieter tun muss und was man selbst in der Hand hat, ist für viele Mieter unklar. Und auf Mieterforen und Reddit-Threads taucht genau diese Frage immer wieder auf.
Dabei ist die Ausgangslage eigentlich gar nicht so schwierig – wenn man weiß, was hinter dem Geruch steckt und welche Maßnahmen in den eigenen Handlungsspielraum fallen.
Zuerst: Woher kommt der Geruch?
Das ist die entscheidende Frage, bevor man irgendetwas unternimmt. Muffiger Geruch in einer Mietwohnung kann verschiedene Quellen haben, die rechtlich sehr unterschiedlich zu bewerten sind.
Geruch durch schlechte Lüftungsgewohnheiten oder hohe Feuchtigkeit, die man selbst erzeugt – das liegt in der eigenen Verantwortung. Geruch durch bauliche Mängel, feuchte Außenwände, undichte Leitungen oder Schimmel, der aus der Bausubstanz kommt – das ist Sache des Vermieters.
Die Grenze ist manchmal nicht eindeutig. Aber ein guter erster Anhaltspunkt: Wenn der Geruch von Anfang an da war, wenn er aus den Wänden kommt, wenn er trotz ordentlichem Lüftungsverhalten anhält – dann liegt der Ursprung wahrscheinlich nicht beim Mieter.
Was Mieter selbst tun können
Lüften, Lüften, Lüften – das ist auch in der Mietwohnung die Basis. Regelmäßiges Stoßlüften verändert die Raumluft und verhindert, dass sich Feuchtigkeit in Wänden und Textilien festsetzt. Das ist nicht nur eine Frage des Wohlbefindens, sondern auch eine mietrechtliche Pflicht: Schimmelbildung durch nachweislich falsches Lüften kann Mietern angelastet werden.
Möbel von Außenwänden abrücken kostet nichts und beseitigt einen der häufigsten Orte für versteckten Schimmel. Fünf bis zehn Zentimeter Abstand, das ist alles.
Hygrometer aufstellen und Werte dokumentieren. Das hat einen praktischen und einen strategischen Grund: Praktisch, um zu verstehen, ob die Luftfeuchtigkeit tatsächlich erhöht ist. Strategisch, um im Gespräch mit dem Vermieter konkrete Zahlen vorweisen zu können statt vager Beschwerden über Geruch.
Wenn der Vermieter gefragt ist
Wenn Schimmel vorhanden ist oder wenn der Geruch auf bauliche Feuchtigkeitsprobleme hindeutet, muss der Vermieter informiert werden. Das sollte schriftlich geschehen – nicht wegen Streitlust, sondern weil es im eigenen Interesse ist. Wer Schimmel nicht meldet, riskiert im schlimmsten Fall, dafür verantwortlich gemacht zu werden, obwohl er es nicht war.
Die Meldung sollte sachlich sein: Beschreibung des Problems, Ort, wann es aufgefallen ist, optionale Fotos. Kein Ton von Vorwurf, sondern klare Information.
Was der Vermieter dann tun muss, hängt von der Ursache ab. Bei baulich bedingtem Schimmel oder Feuchtigkeit – also Mängeln an der Bausubstanz – ist er in der Pflicht, diese zu beseitigen. Wie schnell und in welchem Umfang ist eine Frage, die im Zweifelsfall einen Mieterverein einbezieht.
Was man nicht tun sollte
Schimmel eigenhändig übermalen oder mit Haushaltsreinigern übersprühen und schweigen. Das verschiebt das Problem, löst es nicht – und nimmt dem Vermieter die Möglichkeit, es richtig zu beheben. Gleichzeitig schwächt man damit die eigene Position, falls später doch ein Rechtsstreit entstehen sollte.
Auch: vorschnell die Miete mindern, ohne Beratung. Mietminderung ist unter bestimmten Umständen berechtigt, aber das richtige Vorgehen dabei ist wichtig. Ein Mieterverein kann hier seriöse Orientierung geben.
Der Alltag in der muffigen Mietwohnung
Bis Probleme gelöst sind – was manchmal Wochen oder Monate dauern kann – helfen kleine Maßnahmen, die Luft erträglicher zu machen: konsequentes Lüften, ein kleiner Luftentfeuchter für besonders betroffene Räume, Aktivkohlebeutel in Schränken oder Ecken als passive Geruchsabsorber. Das sind keine Lösungen, aber sie verbessern den Alltag, während man auf eine echte Behebung wartet.
